Die Grundannahme der kognitiven Verhaltenstherapie ist die Wechselwirkung von Gefühlen Gedanken und Verhaltensweisen. Systematische und problemorientierte Arbeit an krankheitsauslösenden und aufrechterhaltenden dysfunktionalen Denkmustern und Verhaltensweisen bilden hierbei die Grundlage zur Verbesserung psychischer Gesundheit.
Das psychodynamische Krankheitsverständnis sieht die Entstehung von Symptomen in dem Zusammenspiel von angeborenen Faktoren, lebensgeschichtlichen Erfahrungen und Bedingungen sowie aktuellen Situationen. Die unbewusst verinnerlichten frühen Beziehungserfahrungen und die daraus entstehende Konflikte fungieren als Taktgeber für nachfolgende Erfahrungen. Kommt es nun aktuell zu einer Situation (z.B. berufliche Überforderung oder Trennung) in der alte Bewältigungsmechanismen nicht mehr greifen, kommt es zur Entstehung von Symptomen als kompromisshafte Lösung des reaktivierten unbewussten Konfliktes. D.h. also, dass unsere vergangenen Erfahrungen sowohl mit beeinflussen, welche weiteren Erfahrungen wir im Laufe unseres Lebens machen und uns auch alle unterschiedlich (gut oder schlecht) mit Situationen umgehen lassen.
Ziel der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist die Auflösung oder Besserung der aktuellen Symptome und eine mögliche Verhaltensänderung, während die Psychoanalyse an der tiefgreifenden Veränderung des individuellen Grundgerüstes (und damit der Aufarbeitung der Vergangenheit) ansetzt.
In der klinischen Hypnose können wertvolle Bewältigungsmechanismen mobilisiert werden. Neben Gedanken, Verhaltensweisen und Gefühlen hat die Arbeit mit dem Körper und inneren Bildern besondere Bedeutung, da sie den Zugang zur Gefühlsebene deutlich erleichtern können. Alternative Wahrnehmungen können in der Trance-Erfahrung verankert werden, um zukünftig einen Prozess des Neu- bzw. Umlernens anzuregen. Im Gegensatz zur „Showhypnose“ ist sie am sinnvollsten in ein Gesamttherapiekonzept einzuordnen.
Bevor wir eine Therapie beginnen, findet ein Erstgespräch zum Kennenlernen, Klärung der aktuellen Problemsituation und Besprechen zum weiteren Vorgehen statt. Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) werden nicht von den gesetzlichen aber unter Umständen von privaten Krankenkassen übernommen, sofern die Symptomatik sich als krankheitswertig erweist.
Oft sind bereits wenige Sitzungen (5-10) ausreichend. In anderen Fällen ist eine längere therapeutische Begleitung gewünscht und empfehlenswert. Die Entscheidung liegt aber immer bei Ihnen.
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